Waldbrand
Waldbrand. ©Gemeinfrei

Landrat Kilian: „Wer sich im Wald bewegt, sollte aller größte Vorsicht walten lassen“. Die anhaltende Trockenheit verbunden mit fast schon subtropischen Temperaturen sowie der Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern, wo aktuell zirka 600 Hektar Wald in Flammen stehen, veranlassen Landrat Frank Kilian zu einer Warnung. „Die Waldbrandgefahr steigt weiter stetig an. Wer sich im Wald bewegt, sollte aller größte Vorsicht walten lassen“, betont der Landrat und verweist gleichzeitig darauf, dass Rauchen und offenes Feuer im Wald strikt verboten sind. Zudem sollte kein Glas in der freien Natur weggeworfen werden, da es bei der Sonneneinstrahlung zur Entzündung von trockenen Gras und Reisig und viel mehr führen kann.

Der Landrat ruft die Waldbesucher dazu auf, die Waldwege und Zufahrten freizuhalten, damit in einem Ernstfall die Rettungsfahrzeuge freie Zufahrt haben. Rauchen und wilde Grillfeuer sind strikt verboten. Auf Grillplätzen muss auf Funkenflug geachtet und die Glut beim Verlassen des Areals gelöscht werden.

Bei Waldbränden entstehen jährlich große Schäden an dem für Menschen und Tiere unersetzlichen Erholungs- bzw. Lebensraum „Wald“. Das anhaltende, schöne Wetter mit extrem geringen Niederschlägen erhöht schnell die Waldbrandgefahr. Gefahr geht dabei nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten – beispielsweise entlang von Straßen mit Grünstreifen – aus. Auch liegen gelassene Flaschen und / oder Glasscherben können wie Brenngläser wirken und einen Waldbrand verursachen.

Nach dem Strafgesetzbuch sind die fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung allgemein und das Herbeiführen einer Brandgefahr für den Wald durch Rauchen, offenes Feuer und das Wegwerfen von glimmenden Gegenständen strafbar. Landrat Frank Kilian ruft deshalb zu erhöhter Achtsamkeit auf: „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, durch achtsames Verhalten den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch Brände zu zerstören.“

Wenn ein Wald- oder Flächenbrand in Waldrandnähe bemerkt wird, sollte umgehend die Zentrale Leitstelle des Kreises über den kostenfreien Notruf 112 informiert werden. „Machen Sie genaue Angaben über den Ort bzw. die Örtlichkeit und das von Ihnen eingeschätzte Ausmaß des Brandes. Geben Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer an und warten Sie bis die Leitstelle das Notrufgespräch beendet hat“, rät Landrat Frank Kilian.

Quelle: Rheingau-Taunus-Kreis