Im Herbst mehren sich die Wildunfälle im Taunus
In der Dämmerung sind beide unterwegs: Das Wild und die Autos der Berufspendler. Die Tiere sind in der Dämmerung unterwegs, da sie sich dann am sichersten fühlen. Im Herbst ist es fatalerweise auch die Tageszeit, in der viele Berufspendler durch den Taunus fahren. So beispielsweise über die Eiserne Hand zwischen Wiesbaden und Taunusstein, wo auch ein Schwerpunkt an Wildunfällen zu verzeichnen ist. Doch nicht nur Berufspendler sind in der Dämmerung unterwegs. Auch viele Wochenendausflügler kommen von ihren Taunustouren in der Dämmerung mit dem Auto zurück.
Ein Hauptgrund für Wildunfälle ist die nicht der Jahreszeit angepasste Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen. Wo 100 oder 80 km/h erlaubt sind, sollte man dies in der Dämmerung und auch in der Nacht nicht unbedingt ausreizen. Auch dann nicht, wenn der „Hintermann“ nervös an der Lichthupe fingert.
Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h eines Pkw beträgt der Bremsweg plus Reaktionsweg bei einer Gefahrenbremsung 80 Meter. Bei 70 km/h 45.5 Meter und bei 60 km/h 36 Meter. Ein 17-20 Kilogramm schweres Reh entwickelt bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw immer noch ein Aufprallgewicht von etwa 800 Kilogramm, was ungefähr dem Gewicht einer ausgewachsenen Kuh entspricht. Was bei höheren Geschwindigkeiten passiert, braucht sicher nicht erwähnt zu werden.
Wie reagieren bei Wild auf der Fahrbahn? Fernlicht abblenden, sofort bremsen, nicht dem Wild ausweichen und Fahrzeug auf der Fahrbahn halten. Ein Ausweichen kann eventuell zu einem Unfall mit dem Gegenverkehr oder zum Abkommen von der Fahrbahn führen. Eine kontrollierte Kollision ist besser als ein unkontrolliertes Ausweichmanöver mit nicht kalkulierbaren Folgen.
Nach einem Zusammenprall mit Wild: Motor ausschalten und Warnblinker betätigen. Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern. Abstand zu verletzten, aber noch lebenden Tieren halten und die Polizei informieren. Wegen möglicher Tollwutgefahr das Tier auf keinen Fall anfassen. Einem flüchtenden und verletzten Tier niemals folgen. Der informierte Jagdpächter oder ein Mitarbeiter des zuständigen Forstreviers wird sich dem Tier annehmen. Verunfalltes Wild nicht mitnehmen, denn das erfüllt den Straftatbestand der Wilderei. Lassen Sie sich für die Versicherung eine Bescheinigung über den Wildunfall ausstellen.
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