Blühendes für Insekten
Im gesamten Hochtaunuskreis gibt es mehr als 70 Hektar blühende Ackerflächen, die angelegt und gepflegt werden. ©Alexander Stahr

Mit einem Fotowettbewerb „Unser Kreis soll blühen“ möchte das Amt für den ländlichen Raum beim Hochtaunuskreis auf Blühflächen, Blühstreifen oder auf Äcker aufmerksam machen. Sie sehen nicht nur gut aus, sondern schaffen mehr Lebensraum für Bienen, Insekten und Wildtiere. Aus diesem Grund wird die schönste Blühfläche im Landkreis gesucht. Die attraktivsten Bilder werden auf dem Usinger Laurentius Markt 2019 ausgestellt.

„Blühende Kräuter im Feld, auf der Wiese, im Garten oder an öffentlichen Plätzen sind ein schöner Anblick und zugleich Nahrung und Lebensraum für viele Lebewesen. In unserem Landkreis haben viele Landwirte freiwillig schon zahlreiche Blühstreifen auf ihren Feldern angelegt. Je nach Art der Ansaat kann ein Blühstreifen wertvoll für Honigbienen sein oder auch speziellen Ansprüchen von Wildbienen dienen. Niedrig gewachsene Wiesen können Äsungsflächen für Hase und Rehwild bieten“, erklärte Landrat Ulrich Krebs.

Die Landschaft des Hochtaunuskreises ist ein reizvoller Natur- und Kulturraum mit weit zurückreichender Geschichte. Der Natur- und Artenschutz wird bei den Landwirten im Kreis groß geschrieben. Notwendig ist aber auch, auf veränderte Rahmenbedingungen Aufmerksam zu machen, denn viele heimische Wiesenblumen haben nicht mehr die nötige Zeit, um zu blühen. Private Wiesenbesitzer können die Wiese nicht lange genug stehen lassen, da oftmals die geeigneten Maschinen fehlen, um das hohe Gras dann noch mähen zu können. Um die Vielfältigkeit auf unseren Äckern, Wiesen und Weiden zu sichern und weiterzuentwickeln, wird von und mit der Landwirtschaft viel geleistet und das mit wachsender Beteiligung auch in der Flächengröße.

Im Hochtaunuskreis werden bereits mehr als 600 Hektar als „ökologische Vorrangflächen“ bewirtschaftet, die einen deutlichen Beitrag zur biologischen Vielfalt leisten – mit Zwischenfrüchten, Brachen, Leguminosen und beispielsweise Feldrandstreifen. Darüber hinaus legen engagierte Landwirte artenreiche ein- und mehrjährige Blühflächen an, die nachweislich die Biodiversität im Ackerland fördern und nebenbei strukturarme Grünflächen optisch aufwerten.

Speziell angepasste Bewirtschaftungsformen von Wiesen bieten je nach Art der Ansaat einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Schmetterlinge wie Bläulinge, Großer und Kleiner Perlmuttfalter, Kleiner Fuchs und Kaisermantel. Die meist eher unscheinbaren Ackerwildkräuter, die als Begleitflora jedes Jahr in unserer Kulturlandschaft auf Äckern oder Äckerrändern wachsen, werden über ein spezielles Programm gefördert und geschützt.

Im gesamten Hochtaunuskreis gibt es:
-mehr als 70 Hektar blühende Ackerflächen, die angelegt und gepflegt werden. Dies entspricht einer Fläche von rund 100 Fussballfeldern!
-mehr als 26 Hektar sogenannte „Honigbrachen“ werden mit speziellen Blühmischungen bestellt, die auch im Hochsommer zusätzlich Pollen und Nektar als Nahrung für Bienen und andere Insekten liefern.
-bereits ca. 20 Hektar werden als Ackerwildkrautflächen besonders bewirtschaftet.

Allein diese drei Maßnahmen ermöglichen ein vielfältiges Blühpflanzenangebot auf einer Fläche von mehr als 1.2 Mio. Quadratmeter, von denen im Laufe des Jahres neben zahlreichen Insekten auch Vögel und Niederwildarten wie Rebhuhn, Feldhase, Feldhamster und weitere Tierarten profitieren.

Fotowettbewerb:

Wer hat solch wild blühende Bereiche in Feld und Flur, im Garten oder im Ort entdeckt? Vielleicht sogar mit einem Schmetterling? Einfach ein Bild fotografieren, kurze Erläuterung mit Absender dazu und bis zum 01. August an die Pressestelle des Hochtaunuskreises, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe schicken oder besser gleich per E-Mail an: presse@hochtaunuskreis.de. Alle Einsendungen sind für eine Veröffentlichung auf Social Media und auf dem Wiesengelände des Usinger Laurentius Marktes vorgesehen.

Mitmachen können alle Bürger, die volljährig sind, und versichern, Urheber des Fotos zu sein. Bei Minderjährigen ist zu beachten, dass die Sorgeberechtigten ebenfalls ein Einverständnis geben müssen. Die Teilnehmer erklären sich damit Einverstanden, dass die Fotos für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises kostenfrei weiter verwendet werden dürfen.

Quelle: Hochtaunuskreis